Weiterbildungsverpflichtung für lizenzierte SFPO-Mitglieder
Jedes lizenzierte Mitglied der Swiss Financial Planners Organization (SFPO) muss gemäss Art. 2 lit. b der Statuten 40 Weiterbildungs-Punkte (Credits-System) pro Zweijahresperiode nachweisen.
Das vollständige Weiterbildungseglement steht im PDF - Format zum download zur Verfügung
Korrekturtätigkeit für die IAF - Anrechnung als Weiterbildung
Folgende Expertentätigkeiten werden im Rahmen der IAF-Prüfungen mit Credits / Weiterbildungs-Punkten anerkannt:
- Kernmodul Fachausweis Finanzplaner, 4 Credits
- Kernmodul Finanzplanungs-Experte (mündlich od. schriftlich), 4 Credits
- Modul Wealth Management, 4 Credits
- Modul Steuern mündlich, 4 Credits
MAS Financial Consultant:
Prüfungsexperte pro Jahr, 8 Credits
Diplomprüfungen, Tätigkeit als Referent/Koreferent, 4 Credits pro Arbeit
Maximal werden 20 Credits für eine Lehr- oder Expertentätigkeit je Zweijahresperiode anerkannt.
