Alles Wichtige auf einen Blick
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Lizenz und Ihre Weiterbildungspflicht. Sollte Ihre Frage durch diese Seite nicht beantwortet werden, freuen wir uns über Ihr Feedback. So können wir die Inhalte laufend verbessern und allfällige Unklarheiten klären. Besten Dank für Ihre Mithilfe!
Grundsätze der Weiterbildungsverpflichtung
1.1 Grundsätze der Weiterbildungsverpflichtung
1.2 Jede:r Lizenznehmer:in ist für seine/ihre Weiterbildung selbst verantwortlich, damit die Gültigkeit seiner/ihrer Lizenz uneingeschränkt erhalten bleibt.
1.3 Eine Berichtsperiode umfasst zwei Kalenderjahre, beginnend am 1. Januar eines geraden Jahres und endend am 31. Dezember des darauffolgenden ungeraden Jahres. Wir befinden uns aktuell in der Berichtsperiode 2026/27.
1.4 Jeder Lizenznehmer muss pro Berichtsperiode 60 Weiterbildungs-Punkte (Continuing Education Credits, nachfolgend CEC) nachweisen. Dabei werden 40 CEC gemäss Art. 3 dieses Reglements und 20 CEC für das Selbststudium vergeben. Die Credits fürs Selbststudium werden automatisch durch das Sekretariat gutgeschrieben.
1.5 Im Jahre der jeweiligen Lizenzzertifizierung entfällt die Verpflichtung zur Weiterbildung. Die Weiterbildungsverpflichtung beginnt am 1. Januar des an die Lizenzierung anschliessenden Kalenderjahres.
1.6 Ein CEC wird für eine Lektion von mindestens 45 Minuten Dauer ohne Pausen vergeben.
Das heisst: 45 Minuten (effektiver) Zeitaufwand = 1 Credit

Weiterführende Informationen zu den Credits und der Erfassung
Credits können für alle Kurse, Weiterbildungen oder Schulungen erteilt werden, die einen Mehrwert im Rahmen der Finanzplanung bieten. Auch Publikationen sowie Lehr- oder Expertentätigkeiten können berücksichtigt werden.
Für detaillierte Regelungen (z. B. zu Fernkursen, Webinaren, Lehrtätigkeit oder Publikationen) bitten wir Sie, das Reglement zur Weiterbildungsverpflichtung zu konsultieren. Ergänzende Hinweise finden Sie zudem im Abschnitt „Ausnahmen, Reminder & Good to know“.
Einreichung von Credits
Creditanträge werden grundsätzlich online eingereicht und durch das Sekretariat bearbeitet.
Nur in Ausnahmefällen oder bei technischen Problemen können Anträge manuell unterstützt oder nachgetragen werden.
Für Fragen zur Erfassung empfehlen wir die Kurzanleitung Creditanträge.
Anerkannte Themengebiete
Folgende Themenbereiche sind für Weiterbildungsprogramme anerkannt:
- Grundlagen der Finanzplanung (Financial Planning)
- Versicherungen und Risikovorsorge
- Immobilien
- Bank- und Börsenprodukte / Vermögensanlage
- Altersvorsorge
- Steuerplanung
- Erbschafts- und Nachfolgeplanung
- Behavioural Finance
- Persönliche Kompetenzen (z. B. Kommunikation, Präsentation, Akquisition, Beratungsprozess, Zeitmanagement)
- Ethische Grundsätze und Disziplinarregeln der SFPO Swiss Financial Planners Organization
- Forschungsgebiete im Bereich der nationalen und internationalen Finanzplanung
- Weitere Themen nach Ermessen des BoD der SFPO
Umfangreiche Ausbildungen
Für umfangreiche Ausbildungen können je nach Zeitaufwand zusätzliche Credits angerechnet werden.
Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das Sekretariat mit Angaben zur Ausbildung und zum zeitlichen Umfang.

Ablauf Prozess Weiterbildungspflicht
Unten finden Sie den grundsätzlichen Ablauf der Weiterbildungspflicht.
Die Geschäftsstelle versendet regelmässig Reminder und macht Stichproben. Die Verantwortung für die Einhaltung der Weiterbildungspflicht liegt jedoch bei den Lizenznehmer:innen selbst, damit die Gültigkeit der Lizenz uneingeschränkt bestehen bleibt.
Bitte beachten Sie, dass ein Nichtbefolgen der Weiterbildungspflicht zum Entzug der Lizenz führen kann.


Ausnahmen, Reminder & good to know
Selbststudium
Die Credits fürs Selbststudium (20 Credits) werden automatisch durch das Sekretariat gutgeschrieben.
Veranstaltungen
Credits für Veranstaltungen der SFPO Swiss Financial Planners Organization oder des FinanzPlaner Verband Schweiz werden ebenfalls automatisch durch das Sekretariat gutgeschrieben.
Sonderfälle
In Sonderfällen (z. B. längere Arbeitsunfähigkeiten, Schwangerschaft oder Mutterschaft) können Ausnahmen gewährt werden. Voraussetzung ist eine vorgängige Absprache mit dem Sekretariat sowie die Bewilligung durch den Vorstand. Bitte nehmen Sie hierfür direkt Kontakt mit dem Sekretariat auf.
Lehr- und Expertentätigkeit
Für Tätigkeiten als Dozent:in, Referent:in oder bei der Abnahme von Prüfungen können Credits angerechnet werden. Hierfür benötigen wir eine Bestätigung der Ausbildungsinstitution über Ihre Tätigkeit. Bitte beachten Sie: Pro Berichtsperiode können maximal 40 % der Credits für Lehr- und Expertentätigkeit anerkannt werden.
Publikationen
Für Publikationen (z. B. Bücher oder Fachartikel) können ebenfalls Credits vergeben werden, sofern diese den anerkannten Themengebieten entsprechen.
Bitte beachten Sie:
- Maximal 50% der erforderlichen Credits pro Berichtsperiode können durch Publikationen abgedeckt werden
- Anrechnung:
- 1 Credit pro 1’500 Zeichen (CFP)
- 1 Credit pro 1’000 Zeichen (SFPO)
- Mindestumfang: 5’000 Zeichen
- Für die Prüfung benötigen wir die genaue Zeichenanzahl


